Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
25.01.2010
Beratung über das Leben mit einem behinderten Kind
Seit 1. Januar 2010 trat eine neue Fassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) in Kraft. Demnach müssen Ärztinnen und Ärzte Schwangere mit auffälligem Befund nach Pränataldiagnostik über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung informieren. Hierzu hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine Handreichung für Schwangere erstellt, die sie bei ihrem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin erhalten.
Ein auffälliger Befund ist für viele werdende Eltern zunächst ein Schock, der Unsicherheit und Sorge auslöst. Die Handreichung will den Eltern helfen, mit der Diagnose umzugehen und informiert unter anderem darüber, wo sie in dieser schweren Situation konkrete Hilfe erhalten können. So weist die BZgA etwa darauf hin, dass jede Frau und jeder Mann das Recht auf eine psychosoziale Beratung hat. Darüber hinaus können die Eltern den Informationsmaterialien Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen sowie Behindertenverbänden und Verbänden von Eltern behinderter Kinder entnehmen.
Als Ansprechpartner für weitere Fragen zum Thema „Schwangerschaftskonfliktgesetz“ stehen Ihnen von der Staatliche Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Landkreis Diplom-Sozialpädagoge Wolfgang Schmidt, Tel. 09161/92-532 und Diplom-Sozialpädagogin Ulla Schiller-Irlbacher, Tel. 09161/92-533 gerne zur Verfügung.